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   OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06   

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OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06 (https://dejure.org/2007,22940)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.11.2007 - 6 U 1208/06 (https://dejure.org/2007,22940)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. November 2007 - 6 U 1208/06 (https://dejure.org/2007,22940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbstbehalt und Subunternehmerkosten bei Lohngleitklauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstbehalt und Subunternehmerkosten bei Lohngleitklauseln (IBR 2008, 1107)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1035
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Lohngleitklausel

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06
    Sie lassen vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 08.06.2006 (Az.: VII ZR 13/05) ihr Verteidigungsvorbringen teilweise fallen und beschränken sich insbesondere auf den Angriff gegen die klägerische Berechnung des Änderungssatzes sowie des Personalkostenanteils, wobei sie sich auf das als Anlage Bf 2 vorgelegte Privatgutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Sprang beziehen.

    Das ist dann der Fall, wenn eine Partei nach dem 31.12.1998 wegen der Unwirksamkeit einer Preisgleitklausel in einem zuvor geschlossenen und abgewickelten Vertrag über Jahre auf Rückzahlung in Anspruch genommen wird, ohne dass bis zur letzten mündlichen Verhandlung ein Genehmigungsantrag gestellt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.2006, Az.: VII ZR 13/05).

    aaa) Eine sogenannte "Spannungsklausel" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann anzunehmen, wenn die in einem Verhältnis zueinander gesetzten Güter oder Leistungen im Wesentlichen gleichartig oder zumindest vergleichbar sind (vgl. Urteil des BGH vom 08.06.2006, Az.: VII ZR 13/05 m.w.N.).

    Entscheidendes Kriterium bei der Abgrenzung zur genehmigungspflichtigen Lohngleitklausel ist damit, dass die Bezugsgröße im Wesentlichen gleichartig ist oder vergleichbare Leistungen betrifft (vgl. Urteil des BGH vom 08.06.2006, Am.: VII ZR 13/05).

    Derartige Kostenelementeklauseln sind aber nur dann (und nur insoweit) genehmigungsfrei vereinbar, wenn die bei den einzelnen (oder mehreren) Kostenelementen auftretenden Kostenveränderungen lediglich in effektiver Höhe, das heißt in Höhe des anhand der Klausel sich errechnenden, einigermaßen genauen Betrages - und zudem auch richtig gewichtet - abgwälzt werden (vgl. Urteil des BGH vom 08.06.2006, Az.: VII ZR 13/05; Dürkes, Wertsicherungsklauseln, 10. Aufl. 1992, § 258 Rn. 179; Kapellann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, 5. Aufl. 2006, Rn. 109).

    Nach Auffassung des Senats kann bei dieser Überschreitung nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die bei den einzelnen Kostenelementen auftretenden Kostenveränderungen lediglich in effektiver Höhe, das heißt in Höhe des anhand der Klausel sich errechnenden einigermaßen genauen Betrages - und zudem auch richtig gewichtet - abgewälzt werden (vgl. Urteil des BGH vom 08.06.2006, Az.: VII ZR 13/05; Kapellmann/Schiffers, a.a.O., Rn. 109).

    Folglich ist es ohne Belang, dass die Beklagte trotz möglicher Unwirksamkeit der Lohngleitklausel gem. § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A den Zuschlag erhalten hat (vgl. Urteil des BGH vom 08.06.2006, Az.: VII ZR 13/05).

    Angesichts dessen, dass der Auftraggeber mit der Vereinbarung der Lohngleitklausel zum Teil das Kalkulationsrisiko des Auftragnehmers übernimmt, welches dieser nach der gesetzlichen Regelung allein zu tragen hätte, ist es nicht als rechtsmissbräuchlich zu werten, wenn der Auftraggeber eine Anpassung der Änderungssätze auf das währungsrechtlich zulässige Maß fordert und gleichzeitig die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Selbstbehaltsklausel geltend macht (vgl. das Urteil des BGH vom 08.06.2006, Az.: VII ZR 13/05).

    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die insoweit maßgeblichen, grundsätzlichen Rechtsfragen bereits im Rahmen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 08.06.2006 (Az.: VII ZR 13/05) eine Klärung erfahren haben.

  • OLG Dresden, 29.11.2001 - 19 U 1833/01

    Lohngleitklausel; Lohngleitung; Tarifvertrag Ost; Auslegung; Unklarheiten;

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06
    Daraufhin kam es zwischen den Parteien zu einem Rechtsstreit (Az.: 5 O 4669/00 LG Dresden/Az.: 19 U 1833/01 OLG Dresden), worauf Bezug genommen wird, in dessen Rahmen die Beklagten u.a. die Feststellung begehrten, dass der Klägerin kein Rückzahlungsanspruch wegen der Berechnung der Lohngleitung auf der Basis des Osttarifes in Höhe von 871.127,25 DM zusteht.

    Schließlich stehe einer Rückforderung die Rechtskraft des Urteils des Oberlandesgerichts Dresden in der Sache 19 U 1833/01 entgegen.

    Daneben berufen sich die Beklagten weiterhin auf den Wegfall der Bereicherung, die Rechtskraft des OLG-Urteils im Verfahren 19 U 1833/01 sowie die Verwirkung.

    Der Durchsetzung des Rückzahlungsanspruches in Höhe von 270.216,58 EUR steht auch die Rechtskraft des Urteils des Oberlandesgerichts Dresden aus dem Verfahren 19 U 1833/01 nicht entgegen.

  • BGH, 02.10.1997 - II ZR 249/96

    BGB -Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06
    Zwar ist anerkannt, dass die Bezahlung einer Schlussrechnung ohne Einwendungen als deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu werten sein kann (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1998, 376).
  • BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 335/81

    Vereinbarung eines Gewährleistungsausschluss - Abtretung eines Teilanspruchs -

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06
    Verzicht auf unbekannte oder künftige Einwendungen ist möglich, aber regelmäßig nur dann anzunehmen,wenn dies in der Erklärung des Schuldners (auch für diesen unmissverständlich) klar zum Ausdruck kommt, wobei bei der insoweit erforderlichen Auslegung entscheidend ist, wie der Empfänger die Erklärung unter Berücksichtigung der ihm bekannten Interessen des Schuldners verstehen muss (vgl. BGH NJW 1983, 1903; Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl. 2007, § 781 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73

    Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06
    Vielmehr ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die Klausel durch eine genehmigungsfreie oder genehmigungsfähige Klausel zu ersetzen (vgl. BGHZ 63, 132; BGH NJW 1986, 932; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 245 Rn. 27, Kapellmann/Schiffers, a.a.O., Rn. 110), was praktisch bedeutet, dass nachträglich der aus der Auftragskalkulation richtig zu errechnende Erhöhungsfaktor in Promille ermittelt wird und dann als vereinbart gilt (vgl. Kapellmann/Schiffers, a.a.O.).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 150/01

    BGH

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06
    Da der Auftragnehmer dieses Kalkulationsrisiko nach der gesetzlichen Regelung allein tragen muss, ist es nicht unangemessen, wenn der Auftraggeber, der dieses Risiko übernimmt, die Übernahme jedoch auf einen 0, 5 % der Auftragssumme überschreitenden Betrag beschränkt (vgl. BGH, BauR 2002, 467 f.).
  • BGH, 18.10.1985 - V ZR 144/84

    Formbedürftigkeit nachträglicher Vereinbarungen über Änderungen des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06
    Vielmehr ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die Klausel durch eine genehmigungsfreie oder genehmigungsfähige Klausel zu ersetzen (vgl. BGHZ 63, 132; BGH NJW 1986, 932; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 245 Rn. 27, Kapellmann/Schiffers, a.a.O., Rn. 110), was praktisch bedeutet, dass nachträglich der aus der Auftragskalkulation richtig zu errechnende Erhöhungsfaktor in Promille ermittelt wird und dann als vereinbart gilt (vgl. Kapellmann/Schiffers, a.a.O.).
  • BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79

    Voraussetzungen der Verwirkung; Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen lange

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06
    Bei der Rückforderung von überzahltem Werklohn der öffentlichen Hand wird eine Zeitspanne von 6 1/2 Jahren auf die Schlusszahlung nicht als ausreichend angesehen (vgl. BGH NJW 1980, 880; OLG München, BauR 1982, 603; OLG Hamburg BB 1984, 14).
  • BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 245/78

    Preisänderung und Vertragsanpassung im Rahmen eines Stromlieferungsvertrages -

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06
    Vereinbarungen, die es ermöglichen, den Preis einer Ware von künftigen Herstellungskosten oder Anschaffungskosten abhängig zu machen, berühren das durch 3 Währungsgesetz geschützte Nominalwertprinzip nicht (vgl. BGH, BB 1979, 1213 f.; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 245 Rn. 35).
  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 79/53

    Genehmigung nach Währungsgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06
    Mit dem Begriff "Spannungsklausel" wird eine Beziehung festgehalten, die zwischen zwei Geldleistungen auch in Zukunft bestehen bleiben soll, die der Schuldner aus im Wesentlichen gleichartigen Rechtsgründen wie die vergleichbare Leistung zu erbringen hat (vgl. BGHZ 14, 306 ff.).
  • OLG Celle, 30.12.1998 - 14a (6) U 127/97

    Geprüfte Schlußrechnung als Anerkenntnis? Zinsklausel des öffentlichen

  • OLG Hamburg, 25.02.1983 - 1 U 94/82

    Bauvertrag; Öffentlicher Auftraggeber ; Arbeitsgemeinschaft; Zufluß einer

  • OLG München, 26.05.1981 - 5 U 4204/80

    Architektenhonorar: Rückforderung von Umsatzsteuer durch öffentlichen

  • OLG Köln, 23.02.1978 - 12 U 158/77

    Rückforderung von Überzahlungen durch öffentlichen Auftraggeber

  • OLG Dresden, 30.05.2013 - 9 U 1943/12

    Lohngleitklausel in Form einer "Pfennigklausel" bedarf keiner Genehmigung!

    Bei der Bestimmung des Lohnkostenanteils und des Änderungssatzes für eine Lohngleitklausel dürfen Lohnanteile aus Nachunternehmerleistungen nur berücksichtigt werden, wenn auch mit dem Nachunternehmer eine Lohngleitung vereinbart wurde (im Anschluss an OLG Dresden, IBR 2008, 1107 - nur online).

    Bei der Bestimmung des Lohnkostenanteils und des Änderungssatzes für eine Lohngleitklausel dürfen Lohnanteile aus Nachunternehmerleistungen nur berücksichtigt werden, wenn auch mit dem Nachunternehmer eine Lohngleitung vereinbart wurde (im Anschluss an OLG Dresden, IBR 2008, 1107 - nur online).

    Ohnehin dürften bei der Bestimmung des Lohnkostenanteils und des Änderungssatzes für eine Lohngleitklausel Lohnanteile aus Subunternehmerleistungen keine Berücksichtigung finden (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 28.11.2007, Az.: 6 U 1208/06; BauR 2008, 1035).

    Der Senat schließt sich den insoweit überzeugenden Ausführungen des Urteils des Oberlandesgerichts Dresden vom 28.11.2007, Az.: 6 U 1208/06, S. 18 dort, an.

  • BGH, 13.11.2008 - VII ZR 98/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine Lohngleitklausel

    Auch eine Abweichung von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 28. November 2007 - 6 U 1208/06, in juris dokumentiert) liegt nicht vor.
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